Abschnitt A:
Allgemeine Bedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle über die Internetpräsenz jtl-software.de oder .com oder deren Subdomains und Unterseiten der
JTL-Software-GmbH,
Rheinstraße 7,
41836 Hückelhoven, Deutschland
(nachfolgend bezeichnet als „JTL“)
geschlossenen Verträge zwischen JTL und Ihnen als Käufer / Besteller / Auftraggeber (nachfolgend bezeichnet als „Kunde“; beide gemeinsam nachfolgend bezeichnet als „Vertragsparteien“ oder nur „Parteien“). Die AGB gelten außerdem dann, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich in Bezug genommen wurden. - Die AGB gelten auch dann, wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden oder nicht nochmals gesondert auf diese hingewiesen wird. Maßgebend ist jeweils die bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn JTL ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten nur, wenn sie von JTL ausdrücklich anerkannt worden sind. Selbst wenn JTL auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
- Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden von der Inanspruchnahme der beworbenen und angebotenen Leistungen ausgeschlossen. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Der mit dem Kunden geschlossene Vertrag, diese AGB sowie etwaige Änderungen und Ergänzungen, sind allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen JTL und dem Kunden. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Auskünfte von JTL vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den geschlossenen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
- Die in diesem Abschnitt A aufgeführten Allgemeinen Bedingungen (nachfolgend bezeichnet als „Allgemeine Bedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen JTL und dem Kunden, unabhängigdavon, welche Leistungen der Kunde in Anspruch nimmt. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Bedingungen gelten je nach Art der in Anspruch genommenen Leistungen besondere Bedingungen, die in den Abschnitten B bis G der AGB (nachfolgend bezeichnet als „Besondere Bedingungen“) aufgeführt sind. Im Fall eines Widerspruchs gehen die Regelungen der Besonderen Bedingungen für die in Anspruch genommenen Leistungen denjenigen der Allgemeinen Bedingungen vor, sofern dieser Vorrang nicht in den Besonderen Bedingungen ausgeschlossen ist.
- JTL ist jederzeit zu Änderungen dieser AGB berechtigt.
- Bei laufenden Verträgen werden die Änderungen wirksam, wenn der Kunde (i) die Änderung annimmt, oder (ii) der Kunde der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang einer Änderungsmitteilung mindestens in Textform widerspricht und JTL den Kunden auf das Widerspruchsrecht und die Frist in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat (kurz „Zustimmungsfiktion“). Widerspricht der Kunde der Änderung, gelten die AGB ohne die Änderungen weiter. JTL ist jedoch berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum nächsten Monatsende zu kündigen.
- Von der Änderung über eine Zustimmungsfiktion ausgenommen sind solche Änderungen, die (i) sich auf die Hauptleistungspflichten einer der Parteien oder die Vergütung beziehen; (ii) die in ihrer Wirkung dem Abschluss eines neuen Vertrags entsprechen; oder (iii) die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von JTL verschieben. Ausnahmsweise greift die Zustimmungsfiktion auch in den vorgenannten Fällen, wenn die Änderungen erfolgen, um (i) die Übereinstimmung von AGB mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil Regelungen aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich Rechtsakten der EU, nicht mehr der Rechtslage entsprechen; oder (ii) nach einer rechtskräftigen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nicht mehr anwendbare Regelungen zu ersetzen.
- Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von JTL nicht berechtigt, abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Die vorstehenden Anforderungen gelten nicht für das unter Abschnitt A § 1 Ziffer 7 Buchst. (a) (ii) und (b) beschriebene Änderungsverfahren.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung, Kündigung, nicht aber Vertragsänderungen), sind in Textform oder in Schriftform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
- Für die Nutzung des auf der Internetseite von JTL vorgehaltenen Forums gelten unabhängig von diesen AGB gesonderte Nutzungsbedingungen.
- Die Inanspruchnahme der von JTL angebotenen Leistungen erfordert die Einrichtung eines Kundenkontos oder die Nutzung eines bestehenden Kundenkontos. Für die Einrichtung eines Kundenkontos ist eine Registrierung des Kunden durch Angabe seiner persönlichen Daten erforderlich. Mit der Registrierung versichert der Kunde, Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen zu sein.
Diese Registrierung ist kostenlos. Abgesehen vom Einverständnis des Kunden mit der Geltung der in den vorliegenden AGB geregelten Verpflichtungen ist mit der Registrierung eine weitergehende Verpflichtung des Kunden hinsichtlich einer Inanspruchnahme der von JTL angebotenen Produkte und Dienstleistungen nicht verbunden.- Mit der Registrierung versichert der Kunde, dass sämtliche seiner im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Die Registrierung ist ausschließlich volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen sowie vertretungsberechtigten Personen für juristische Personen gestattet. Bei Unstimmigkeiten oder begründeten Zweifeln am Wahrheitsgehalt der Angaben ist JTL berechtigt, das Kundenkonto vorübergehend bis zur Aufklärung der Richtigkeit der Angaben zu sperren; Selbiges gilt auch im Falle des begründeten Verdachts des Missbrauchs des Kundenkontos. Auf Verlangen von JTL hat der Kunde zum Nachweis seiner Unternehmereigenschaft geeignete Dokumente in deutscher Sprache vorzulegen. Werden Angaben berichtigt oder erweist sich der Verdacht als unbegründet, wird JTL die Sperrung des Kundenkontos aufheben.
- Mit der Registrierung willigt der Kunde ein, ihn unter der im Rahmen der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse zu kontaktieren, um Einzelheiten zu den Registrierungsdaten, insbesondere bei Zweifeln oder Unstimmigkeiten zu klären.
- Mit der Registrierung verpflichtet sich der Kunde, sämtliche von ihm hinterlegten Daten, solange das Kundenkonto besteht, wahr und vollständig zu halten sowie im Falle einer Anfrage durch JTL die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zu bestätigen. JTL kann den Kunden hierzu in regelmäßigen Abständen kontaktieren. Der Kunde hat die Möglichkeit, Änderungen seiner Daten unter dem Menüpunkt „Mein Kundenkonto“ selbst vorzunehmen. Der Kunde ist für die Aktualisierung dieser Daten allein verantwortlich.
- Der Kunde hinterlegt bei der Registrierung ein frei wählbares Passwort. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Passwort geheim zu halten und Dritten die Nutzung seines Kundenkontos nicht zu gestatten.
JTL hat keinen Zugriff auf das Passwort. JTL wird den Kunden ausschließlich im Rahmen des Anmeldevorgangs (Login) nach dem Passwort fragen. Es obliegt dem Kunden ein möglichst sicheres Passwort zu wählen. Sollte der Kunde Kenntnis von einem Missbrauch seines Kundenkontos erlangen, hat er dies JTL unverzüglich mitzuteilen. JTL ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang zum Kundenkonto bis zur Beseitigung der Missbrauchsgefahr zu sperren. Der Kunde haftet für alle Folgen, die durch den Missbrauch herrühren. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Missbrauch nicht zu vertreten hat. - Eine Übertragung des Kundenkontos auf Dritte ist ausgeschlossen.
- Der Kunde benötigt pro Mandanten ein separates Kundenkonto.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf Freischaltung des Kundenkontos. JTL kann die Registrierung eines Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen.
- Der Kunde kann sein Kundenkonto jederzeit löschen. Löscht der Kunde sein Konto, wird JTL die Daten des Kunden zu dem Zweck für weitere sechs Monate aufbewahren, dass der Kunde innerhalb dieses Zeitraums eine Reaktivierung des Kundenkontos wünscht.
Auf Wunsch des Kunden werden die Daten bei Löschung des Kundenkontos direkt gelöscht. Weitere Einzelheiten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
- Die Präsentation und / oder Bewerbung der von JTL angebotenen Produkte und Leistungen stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, nicht aber bereits ein bindendes Angebot seitens JTL zum Abschluss eines Vertrags dar. Alle Angebote von JTL sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
- Kunden können die gewünschten Leistungen in Form von Leistungspaketen mit unterschiedlichen Inhalten und ggfs. Zusatzleistungen im Kundencenter oder im JTL Hub buchen (zusammen oder einzeln der “Vertrag”). Um ein Paket und etwaige Zusatzleistungen zu buchen, muss im Kundencenter oder im JTL Hub in der Rubrik „Bestellungen & Lizenzen“ „Paket buchen / wechseln“ ausgewählt werden. Über den Paketkonfigurator kann das gewünschte Paket sowie ggf. etwaige Zusatzleistungen durch Anklicken ausgewählt und auf den „Weiter zur Bestellung“-Button geklickt werden. Durch einen Klick auf den „Weiter zum Checkout“-Button gelangen Kunden sodann auf eine Übersichtsseite, auf der sie ihre Angaben überprüfen können. Mit dem Absenden einer Bestellung durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von zwei Wochen gebunden.
- Den Zugang der Bestellung wird JTL unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn JTL das Angebot des Kunden durch eine Annahmeerklärung oder durch die Bereitstellung der Leistungen oder Produkte annimmt. JTL kann die Zugangsbestätigung mit der Erklärung der Annahme des Angebots des Kunden verbinden.
- Sollte ein Produkt oder eine gewisse Leistung zeitweise nicht verfügbar sein, sieht JTL von der Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. In diesem Fall wird JTL den Kunden unverzüglich informieren und bereits erhaltene Leistungen unverzüglich zurückerstatten.
- Kunden können Pakete wechseln. Der Wechsel in ein weniger umfangreiches Paket (nachfolgend bezeichnet als „Downgrade“) ist unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende möglich, der Wechsel in ein umfangreicheres Paket (nachfolgend bezeichnet als „Upgrade“) mit sofortiger Wirkung; JTL ist berechtigt im Falle der Buchung eines Upgrades durch einen Kunden Kosten für variable Leistungen bis zu 16 Tagen nach dem Wirksamwerden eines Wechsels nach dem alten Tarif zu berechnen. Um von einem Paket zu einem anderen zu wechseln, müssen Kunden im Kundencenter in der Rubrik „Bestellungen & Lizenzen“ unter „Meine Bestellungen & Pakete“ den Punkt „Paket buchen / wechseln“ auswählen und über den Paketkonfigurator wie in Abschnitt A § 3 Abs. 2 beschrieben ein neues Paket sowie ggf. etwaige Zusatzleistungen buchen. Sofern aufgrund des vom Kunden gewählten Pakets bestimmte Leistungen künftig nicht mehr verfügbar sein werden, wird hierauf im Rahmen der Buchung hingewiesen; mit Anklicken des „Kostenpflichtig bestellen“-Buttons am Ende des Bestellprozesses erklärt sich der Kunde mit dieser Reduzierung der Leistungen einverstanden. Das Recht zu einem Downgrade ist bei einem Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten ausgeschlossen.
- Für den Fall, dass der Kunde Leistungen von JTL nutzt, die nicht oder nicht in diesem Umfang von seinem gebuchten Paket, seinen gebuchten Zusatzleistungen oder den ansonsten ausdrücklich vertraglich vereinbarten Leistungen umfasst sind („Übernutzung“), die aber von einem buchbaren Upgrade und/oder buchbaren Zusatzleistungen umfasst wären, ist JTL berechtigt, den Kunden unter Ankündigung mindestens zwei Wochen im Voraus auf das Upgrade und/oder die jeweiligen Zusatzleistungen umzubuchen.
Ab dem in der Ankündigung genannten Umbuchungsdatum wird der Vertrag unter den Bedingungen des Upgrades und/oder den jeweiligen Zusatzleistungen fortgeführt.
Widerspricht der Kunde der Umbuchung vor dem genannten Datum, wird der Vertrag unverändert fortgeführt. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, die vertragswidrige Übernutzung unverzüglich einzustellen. Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche von JTL (etwa eine angemessene Vergütung für die Übernutzung in der Vergangenheit, § 97 Abs. 2 S.2 UrHG) bleiben in jedem Fall unberührt. - Der Abschluss des Vertrags erfolgt in deutscher Sprache.
- JTL behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Anleitungen, Zeichnungen, Abbildungen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von JTL weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf Verlangen von JTL diese Gegenstände vollständig an JTL zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
- Die vom Kunden zu zahlenden Preise richten sich nach dem vertraglich vereinbarten Liefer- und Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen sowie variable Leistungen (d.h. Einzelleistungen, die nach Anzahl der Inanspruchnahme zu vergüten sind, z.B. nach Anzahl Shops oder Transaktionen, nachfolgend „variable Leistungen“) werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Entgelte, die einmalig zu zahlen sind, sind mit Vertragsschluss fällig und zahlbar mit den von JTL akzeptierten Zahlungsmitteln.
- Periodisch zu entrichtende Entgelte für wiederkehrende oder über einen bestimmten Zeitraum zu erbringenden Leistungen sowie für variable Leistungen sind mit Zugang einer entsprechenden Rechnung fällig und werden, soweit die Rechnung keine abweichenden Bestimmungen enthält, in den Folgetagen per SEPA Lastschriftverfahren bei der von Ihnen hinterlegten Bankverbindung eingezogen. Für den ersten Monat der Vertragslaufzeit entsteht das Entgelt ggfs. anteilig (vgl. Abschnitt A § 7). Die Rechnung beinhaltet eine Auflistung und Abrechnung der variablen Leistungen.
- JTL ist jedoch jederzeit berechtigt, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung eine Bereitstellung der vom Kunden bestellten Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt JTL spätestens mit der Annahmeerklärung.
- 30 Tage nach Zugang einer Rechnung, oder im Falle einer abweichend vereinbarten Zahlungsfrist nach Zugang einer Rechnung und Ablauf dieser Frist, kommt der Kunde in Verzug. Im Fall des Zahlungsverzugs ist JTL berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 Absatz 1 BGB p.a. zu fordern. Falls JTL in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist JTL berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch zum Nachweis berechtigt, dass JTL als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auch im letztgenannten Fall bleibt JTL jedoch befugt, vom Kunden die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
- Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen solcher Ansprüche, ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde ist zur Ausübung von Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten nur insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei einer mangelhaften Leistung durch JTL bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt. Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich JTL das Recht vor, abhängig vom Ergebnis einer etwaig durchgeführten Bonitätsprüfung eine Lieferung nur gegen eingeschränkte Zahlungsvarianten durchzuführen.
- Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Zahlungsanspruch von JTL durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist JTL nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Im Falle des § 650 Abs. 1 S. 3 BGB kann JTL den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
- Rechnungen werden dem Kunden nur im E-Rechnungsformat per E-Mail und in seinem Kundenkonto im JTL-Kundencenter oder im JTL Hub zur Einsicht, zum Download oder Ausdruck zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird seine Rechnungen in regemäßigen Zeitabständen einsehen.
- Im Falle eines nicht erfolgreichen Lastschrifteinzugs ist JTL berechtigt, dem Kunden die hierdurch konkret entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Hierzu gehören regelmäßig die von den beteiligten Kreditinstituten erhobenen Rücklastschriftgebühren. Alternativ zu der Erhebung der konkreten Kosten kann JTL dem Kunden pauschal 10,- Euro berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass JTL kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- JTL ist berechtigt, von Kunden zu zahlende Entgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine solche Preisänderung kommt z.B. in Betracht, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Hard- und Software, für Energie oder die Nutzung von Kommunikationsnetzen erhöhen oder absenken. Ein Recht zur Preiserhöhung bzw. eine Pflicht zur Preissenkung besteht auch bei sonstigen Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen, die zu einer veränderten Kostensituation führen. Kostensteigerungen dürfen nur in dem Umfang zu einer Preiserhöhung führen, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von JTL die Preise nur insoweit zu ermäßigen, als diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. JTL wird den Kunden über eine Preisänderung spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren. Ist der Kunde mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden und die Preiserhöhung liegt über 10 % des ursprünglich vom Kunden gezahlten Preises, kann er das Vertragsverhältnis mit JTL insoweit außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Preiserhöhung kündigen, als es von der Preiserhöhung betroffen ist. Kündigt der Kunde bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung nicht, so gilt die Preiserhöhung als von ihm genehmigt. JTL wird den Kunden mit der Mitteilung der Preiserhöhung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
- Eine Haftung von JTL ist ausgeschlossen.
- Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
- im Falle von Arglist oder Vorsatz,
- bei Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- bei grober Fahrlässigkeit,
- bei von JTL übernommenen Garantien sowie
- bei Ansprüchen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch JTL ist die Haftung allerdings der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
- Für den Fall, dass JTL Leistungen vereinbarungsgemäß ausschließlich kostenfrei erbringt, bleibt der vorstehende Haftungsausschluss aus Absatz 1 auch bei grober Fahrlässigkeit und im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bestehen.
- Die Datenkommunikation über das Internet kann nach derzeitigem Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. JTL bemüht sich, die angebotenen Leistungen möglichst konstant verfügbar zu halten. JTL haftet insbesondere nicht allein dafür, dass über das Internet angebotene Produkte und / oder Leistungen zeitweise nicht verfügbar sind.
- JTL haftet insbesondere nicht für die Fehleranfälligkeit von Produkten oder Diensten (z.B. Preisvergleichstools), deren Funktionalität von den Daten Dritter abhängt.
- JTL haftet weiter insbesondere nicht für Verletzungen von Rechten Dritter, die durch von Kunden generierte Inhalte, insbesondere Kommentare im JTL-Blog verursacht wurden, oder für die Inhalte von durch JTL oder Kunden verlinkten Webseiten.
- Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten auch im Verhältnis zu gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von JTL, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- JTL bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung (in der Regel täglich) und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.
- Empfehlungen von JTL (z.B. Vorschläge zu Paketen) sind unverbindliche Einschätzungen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu überprüfen, ob die Empfehlung den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entspricht und angesichts der tatsächlichen Bedürfnisse die für ihn vorteilhafteste Lösung ist.
- Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme, usw. sowie sonstige Angaben in Leistungsbeschreibungen oder den jeweiligen Lizenzbedingungen, die ggf. gesondert zu diesem AGB vereinbart werden, sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen, stellen jedoch keine Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie dar. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung von JTL.
- Angaben zu Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens JTL schriftlich als verbindlich bezeichnet.
- JTL ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, soweit die Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglich vereinbarten Verwendungszwecks sinnvoll nutzbar ist und dem Kunden hierdurch keine unzumutbaren Nachteile, insbesondere im Hinblick auf Fristen und Funktionsfähigkeit der Gesamtleistung, entstehen. Bereits erbrachte Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
- Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem JTL durch Umstände, die JTL nicht zu vertreten hat, an der Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes.
Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Bestellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt. - Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
- Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
- Verträge mit einer Laufzeit von einem Monat verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende von einer Partei gekündigt wird. Verträge mit einer Laufzeit von zwölf Monaten verlängern sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende von einer Partei gekündigt wird.
- Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, haben Verträge (i) entweder eine Laufzeit von einem Monat, wobei der Monat dem Kalendermonat entspricht; der erste Monat der Vertragslaufzeit ist somit ggfs. ein Rumpfmonat, oder (ii) eine Laufzeit von zwölf Monaten. Die jeweilige Vertragsdauer richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Paket.
Der jeweilige Anspruch auf kontingentbezogene Leistungsinhalte (z. B. nach Zahl der Transaktionen) entsteht in diesem Fall ebenfalls nur zeitanteilig. Bei einem Upgrade nach Abschnitt A, § 3 Absatz 5 beginnt bei einem Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten die Vertragslaufzeit von zwölf Monaten mit Wirksamwerden des Upgrades neu. - Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
- Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich zulässigen Fällen kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.
- Der Schutz personenbezogener Daten des Kunden ist JTL ein wichtiges Anliegen. Zur Aufklärung und Information des Kunden hält JTL eine jederzeit abrufbare Datenschutzerklärung vor.
- JTL stehen die Urheberrechte an den Bildern, Filmen und Texten zu, die auf der Internetpräsenz von JTL veröffentlicht werden.
Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von JTL nicht gestattet. - Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation des Produkts dienende Hinweise darf der Kunde weder entfernen, in sonstiger Weise unkenntlich machen oder verändern. Entsprechendes gilt für Hinweise auf der Bildschirmanzeige.
- JTL ist berechtigt, die Bestimmungen bezüglich der zu erbringenden Leistung nach billigem Ermessen in Abwägung der technischen Erfordernisse und Marktgegebenheiten zu ändern, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.
- Eine Übertragung von Rechten und Pflichten auf Seiten des Kunden aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von JTL. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
- JTL ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, sich vom bestehenden Vertrag zu lösen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Art. 3 Abs. 3, Abs. 4 Rom-I-Verordnung bleiben unberührt.
- Erfüllungsort ist Hückelhoven, Deutschland.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und hat er seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand der Sitz von JTL, Hückelhoven, Deutschland. JTL ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Kunden gerichtlich geltend zu machen. Das gilt nicht, wenn sich aus dem Gesetz ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand ergibt.
- Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen, oder die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien kann im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird anwendbare Export- und Importkontrollvorschriften und entsprechende Beschränkungen einhalten. Die Vertragserfüllung von JTL steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts entgegenstehen.
- Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Abschnitt B:
Besondere Bedingungen für Hosting / Software as a Service
- Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den vom Kunden in seiner Bestellung ausgewählten Leistungen nach Maßgabe der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Leistungsbeschreibung sowie ggf. nach den geltenden Lizenzbedingungen.
Vertragsgegenstände sind- die zeitweise Bereitstellung der vom Kunden bei der Bestellung gewählten auf einem an das Internet angeschlossenen Server vorinstallierten Software in dem in der jeweiligen Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen.
Die Software wird dem Kunden im Kundencenter oder im JTL Hub zur Nutzung bereitgestellt. Die Software verbleibt auf dem Server von JTL. - die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem an das Internet angeschlossenen Server durch JTL zur Speicherung einer durch die vorstehende Software erstellten Internetseite. Die Nutzung des Speicherplatzes durch den Kunden ist auf den vorstehenden Zweck beschränkt. Der Kunde hat keinen weitergehenden Zugriff auf den Speicherplatz und / oder den Server. Der Server empfängt und sendet Daten in Verbindung mit dem World Wide Web.
- die zeitweise Bereitstellung der vom Kunden bei der Bestellung gewählten auf einem an das Internet angeschlossenen Server vorinstallierten Software in dem in der jeweiligen Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen.
- JTL wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet schaffen, gewähren und aufrecht erhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (nachfolgend bezeichnet als „Clients“) mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden und bei entsprechender Funktionalität der Internetseite Kundendaten auch speicherbar sind.
- Vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes 4 gewährleistet JTL, dass die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten über das Internet rund um die Uhr weltweit abrufbar sind. JTL übernimmt jedoch keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu der Internetseite, soweit nicht ausschließlich von JTL oder deren unmittelbaren Auftragnehmern betriebene Netze einschließlich deren Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt werden.
- JTL schuldet eine in der Produkt- und Leistungsbeschreibung (https://www.jtl-software.com/de/preise-und-tarife) aufgeführte Verfügbarkeit der Software am Routerausgang des jeweils von JTL beauftragten oder betriebenen Rechenzentrums (nachfolgend bezeichnet als „Übergabepunkt“). Verfügbarkeit meint dabei die technische Nutzbarkeit des Speicherplatzes und der Software am Übergabepunkt. JTL ist berechtigt, den Übergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen.
Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen;
entstehende Aufwendungen sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen von dieser Verfügbarkeit sind mindestens 3 Tage vorher angekündigte Zeiträume für Wartungen und Updates, die nach Anzahl und Dauer einen üblichen Rahmen nicht übersteigen. - JTL wird die bereitgestellte Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der jeweils aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen von JTL für den Kunden zumutbar ist. Die Software entspricht dem jeweils gültigen Stand der Technik.
JTL wird den Kunden auf eine Änderung der eingesetzten Software spätestens sechs Wochen vor dem Änderungszeitpunkt hinweisen. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren Version der Software besteht jedoch nicht. - Die Nutzung der Software wird dem Kunden nach Maßgabe der jeweils gültigen Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt.
- JTL führt täglich eine automatische Sicherung der gespeicherten Daten durch. Die Sicherungskopien werden in der Regel für einen Zeitraum von sieben Tagen aufbewahrt.
- Der Umfang des Supports ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Leistungsbeschreibung der vom Kunden ausgewählten Software.
- Keine Vertragsgegenstände sind insbesondere
- die dauerhafte Überlassung der Software;
- die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem von JTL betriebenen Übergabepunkt;
- die Schaffung der für die Nutzung der Software oder des Speicherplatzes notwendigen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden. Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von JTL ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Anwendungssoftware berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Dies obliegt allein dem Kunden.
- der Quellcode (Source Code) der Software;
- Sonstige Leistungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder JTL dies schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch JTL. Die Möglichkeit zur Änderung dieser AGB nach Abschnitt A § 1 Abs. 7 bleibt unberührt. Leistungsbeschreibung und Lizenzbedingungen gehen diesen AGB, insbesondere im Falle des Widerspruchs, vor.
- Vorbehaltlich abweichender Regelungen in den Lizenzbedingungen und der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Software erfolgt die Einräumung der Nutzungsrechte unter dem Vorbehalt der Entrichtung des vereinbarten Entgelts nach Maßgabe von Abschnitt A § 4 der AGB. Dies gilt nicht für eine kostenlose Version der Software.
- Es gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen der §§ 611 ff. BGB.
- Der Kunde erhält ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags und sachlich auf die Inanspruchnahme der per Software as a Service erbrachten Leistungen beschränktes Nutzungsrecht. Der Kunde verpflichtet sich, den Speicherplatz und die Software nur für seine eigene geschäftliche Tätigkeit als Unternehmer nutzen. Eine darüber hinausgehende, insbesondere private Nutzung, eine Nutzung für eine fremde geschäftliche Tätigkeit oder eine Weiterveräußerung oder -vermietung ist ungeachtet abweichender Regelungen in den jeweiligen Lizenzbedingungen untersagt.
- Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen um eine Nutzung der Software oder des Speicherplatzes durch Unbefugte zu verhindern.
- Der Kunde verpflichtet sich, den Speicherplatz und die Software nur im Einklang mit dem gültigen Recht, insbesondere den Gesetzen, behördlichen Auflagen oder Rechten Dritter sowie mit diesen AGB und ggf. einbezogener Leistungsbeschreibungen und Lizenzbedingungen zu verwenden. Maßgebend sind die gesetzlichen Vorschriften des Heimatstaates des Kunden und von JTL. Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, welche geltendes Recht verletzen und eine Nutzung für pornographische und Gewalt verherrlichende Inhalte zu unterlassen. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass er den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von JTL oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von JTL abgelegten Daten nicht gefährdet; eine übermäßige CPU-, Arbeitsspeicher-, Mail- und Speicherplatznutzung des Servers ist nicht gestattet, ebenfalls ist die unkontrollierte Öffnung sicherheitsrelevanter TCP/UDP-Ports im Internet streng untersagt.
Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls keine Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde übernimmt die alleinige inhaltliche Verantwortung für sein Angebot und stellt JTL von allen Forderungen, Handlungen, Folgen von Handlungen, Verluste oder Schäden frei, die durch das vertragswidrige Verhalten des Kunden entstehen. - JTL ist berechtigt, die Anbindung der gespeicherten Daten zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung der Systeme), falls ein hinreichender Verdacht eines Verstoßes gegen den vorstehenden Absatz, insbesondere auf rechtswidrige Inhalte der gespeicherten Daten vorliegt, insbesondere infolge der Abmahnung eines vermeintlich Verletzten – es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet –, oder infolge von Ermittlungen staatlicher Behörden. Die Sperrung ist, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Kunde wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigt und aufgefordert, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist. Bei Wiederholung behält sich JTL das Recht der Vertragskündigung vor.
- Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein.
- Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten von Dritten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
- Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Verpflichtungen zur Anbieterkennzeichnung einzuhalten.
- Im Übrigen gelten § 2 Absätze 1 bis 3, 8 und 10 des Abschnitts B dieser AGB entsprechend.
Ergänzend zu Abschnitt A § 4 der AGB gelten folgende zusätzliche Regelungen:
- Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von JTL erbrachten Leistungen innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben.
Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. JTL wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. - Die Erbringung der Leistungen durch JTL ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann JTL das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
- Die für die Einrichtung der Hosting Datenbank einmalig anfallende Sonderzahlung wird – abweichend von Abschnitt A § 4 Abs. 3 – in der darauffolgenden Rechnung für das monatlich zu entrichtende Entgelt für die Hosting Datenbank und etwaige weitere Datenbanken / Nutzer abgerechnet und mit Zugang der Rechnung fällig und ist, soweit die Rechnung keine abweichenden Bestimmungen enthält, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen.
- JTL gewährleistet die Funktion des Servers im Rahmen der hiernach übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit.
- JTL ist nicht verantwortlich für die Daten des Kunden, insbesondere die einwandfreie Funktion der Internetseite innerhalb der Server- und Systemumgebung von JTL.
- Daneben haftet JTL nicht für Schäden gleich welcher Art, die durch Umgehung des Passwortschutzes und gleichartiger Schutzvorrichtungen im Wege des „Hackens“ auf dem vom Kunden genutzten Server entstehen. Die Vertragsparteien sind beiderseitig darüber informiert, dass eine verbindliche Zusicherung der Sicherheit dieser Schutzvorrichtungen auf Grund der mannigfaltigen Einwirkungsmöglichkeiten unbefugter Dritter im und über das Internet nicht möglich ist.
- Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
- Die Regelung von Abschnitt A § 5 der AGB bleibt unberührt.
Kündigt JTL den Vertrag aus wichtigem Grund, ist JTL berechtigt, den Zugriff zum Server mit sofortiger Wirkung zu sperren.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt JTL dem Kunden auf Anfrage die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung zum Abruf zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte von JTL bleiben unberührt. Der Kunde ist berechtigt, seinen auf dem Server gespeicherten Datenbestand zu übernehmen.
- Abweichend von Abschnitt A § 2 Absatz 3 Satz 1 der AGB ist eine Löschung des Kundenkontos erst nach Beendigung des Vertrags im Sinne dieses Paragraphen möglich. Abschnitt A § 2 Absatz 3 der AGB bleibt im Übrigen unberührt.
- Es gelten die Begriffsbestimmungen des Data Act, abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202302854.
- Der Kunde ist berechtigt, von JTL die Übertragung von exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerten zu verlangen („Wechselverlangen“):
- zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten („übernehmender Anbieter“) und/oder
- auf eine IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten.
- Die Frist für die Einleitung des Wechsels beträgt zwei Monate („Ankündigungsfrist“). Sie beginnt mit Zugang des Wechselverlangens.
- Der Vollzug des Wechsels erfolgt spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablauf der Ankündigungsfrist („Übergangszeitraum“). Hiervon abweichend gilt:
- Ist dieser Übergangszeitraum technisch nicht realisierbar, so teilt JTL dies dem Kunden innerhalb von 14 am Sitz von JTL geltenden Arbeitstagen nach der Beantragung des Wechsels mit, begründet die technische Undurchführbarkeit und gibt einen alternativen Übergangszeitraum an, der insgesamt sieben Monate nach Ende der Ankündigungsfrist nicht überschreitet. Er stellt die Kontinuität des Dienstes während des alternativen Übergangszeitraums sicher.
- Der Kunde ist berechtigt, den Übergangszeitraum einmalig um einen in sein freies Ermessen gestellten Zeitraum zu verlängern.
- Der Kunde muss sein Wechselverlangen mitteilen. Für den Fall, dass der Kunde zu einem übernehmenden Anbieter wechseln will, hat er darüber hinaus dessen Namen und Kontaktdaten mitzuteilen. Verlangt der Kunde hingegen die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, muss er das Löschungsverlangen mitteilen. Die Mitteilung erfolgt in Textform (z.B. per E-Mail).
- JTL stellt sicher, dass sämtliche exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden nach Ablauf des Übergangszeitraums für die Dauer von 30 Kalendertagen („Abrufzeitraum“) in einem marktüblichen Format abrufbar bleiben.
- JTL ist nach Zugang eines Wechselverlangens bis zum Vollzug des Wechsels verpflichtet, (i) dem Kunden und von diesem bevollmächtigten Dritten in angemessenem Umfang beim Vollzug des Wechsels Unterstützung zu leisten, (ii) vertraglich geschuldete Funktionen und Dienste mit der vertraglich vereinbarten Sorgfalt weiter zu erbringen, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs aufrechtzuerhalten, (iii) eindeutig über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste zu unterrichten, soweit diese Risiken im Verantwortungsbereich von JTL liegen, (iv) und, auch für den Abrufzeitraum, für ein fortgesetzt hohes Maß an Datensicherheit zu sorgen.
- JTL garantiert, dass alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die direkt vom Kunden generiert werden oder sich direkt auf den Kunden beziehen, nach Ablauf des Abrufzeitraums vollständig gelöscht werden, sofern der Wechsel erfolgreich vollzogen ist oder der Kunde die Löschung verlangt und die Ankündigungsfrist abgelaufen ist.
- Eine Leistungsbeziehung zwischen JTL und dem Kunden endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
- sobald der Wechsel erfolgreich vollzogen ist, oder
- nach Ablauf der Ankündigungsfrist, sofern der Kunde keinen Wechsel wünscht, sondern die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Beendigung der Leistungsbeziehung verlangt.
Die Beurteilung, ob der Wechsel erfolgreich vollzogen ist, erfolgt im Ermessen von JTL unter Berücksichtigung der Kundeninteressen. Der Kunde wird über die Vertragsbeendigung unterrichtet. Hiervon unbeschadet gelten die ordentlichen Kündigungsrechte. - Wechselentgelte werden nicht erhoben. Kommt es in Folge eines Wechselverlangens zur vorzeitigen Beendigung einer Leistungsbeziehung und ist die Gegenleistung noch nicht für den gesamten ursprünglichen Leistungszeitraum erbracht, ist JTL berechtigt, vom Kunden eine vereinbarte Entschädigung zu verlangen, sofern die Parteien hierüber eine Regelung getroffen haben. Haben die Parteien eine solche Entschädigung nicht gesondert vereinbart, steht JTL im Fall einer vorzeitigen Beendigung ein Anspruch auf angemessene Entschädigung gemäß folgender Staffelung zu:
- bis zu ¼ Restlaufzeit: 60 % der ausstehenden Gegenleistung (brutto),
- bei ¼ bis ¾ Restlaufzeit: 75 % der ausstehenden Gegenleistung (brutto),
- bei mehr als ¾ Restlaufzeit: 85 % der ausstehenden Gegenleistung (brutto).
Abschnitt C:
Besondere Bedingungen für weitere Dienstleistungen
- JTL bietet dem Kunden in Bezug auf die von JTL hergestellte Software je nach Verfügbarkeit weitere Dienstleistungen an, beispielsweise Support und Schulungen. Diese kann der Kunde gesondert bei JTL in Auftrag geben.
- Wird dem Kunden von Dritten hergestellte Software zur Verfügung gestellt, ist die Erbringung von Support- oder Schulungsdienstleistungen durch JTL nicht geschuldet. Die Erbringung dieser Dienstleistungen erfolgt durch den Hersteller der Drittsoftware.
- Daneben bietet JTL eine Vielzahl weiterer Dienstleistungen an. Diese können in der Nutzung von Schnittstellen zu Plattformen und Angeboten Dritter als auch in der Bereitstellung bestimmter Funktionalitäten bestehen, die in die zur Verfügung gestellte Software integriert sind. Der konkrete Leistungsumfang bestimmt sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung der vom Kunden ausgewählten Leistungen.
- Technische Supportdienstleistungen (Erweiterungen und Änderungen des Shopsystems, Installation weiterer Module, etc.) werden entsprechend des gebuchten Pakets oder als gebuchte Zusatzleistung erbracht.
- Soweit im jeweiligen Paket oder als Zusatzleistung durch den Kunden ausgewählt, stellt JTL dem Kunden zur Unterstützung in technischen Fragen eine Hotline zur Verfügung, die über E-Mail oder Telefon zu erreichen ist. Die Hotline dient allein der Unterstützung des Kunden bei der Inanspruchnahme der nach dem Vertrag jeweils geschuldeten Leistungen von JTL. Die Hotline wird auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt.
Kundenanfragen an die Hotline werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet.
- Stellt JTL Schnittstellen zum Anschluss von Systemen Dritter bereit (Handelsplattformen, Transportdienstleister, etc.), ist Vertragsgegenstand nicht die Verfügbarkeit der dortigen Systeme, sondern ausschließlich der bereitgestellten Schnittstellen.
- JTL weist den Kunden darauf hin, dass Drittanbieter jederzeit die entsprechenden Schnittstellen für die Datenübergabe ändern können. Diese Umstände liegen außerhalb der Einflussmöglichkeiten von JTL. JTL ist lediglich verpflichtet, nach Änderungen unverzüglich mit der erneuten Herstellung der Kompatibilität zu den Systemen Dritter zu beginnen.
- Es obliegt dem Kunden, auf den Systemen Dritter zu denen eine Schnittstelle bereitgestellt wird, zu prüfen, ob die Daten dorthin korrekt und umfassend übermittelt wurden.
- Für die Nutzung der JTL Schnittstellen zum Anschluss an Systeme von Dritten gelten die API-Lizenzbedingungen.
- Schulungen erfolgen an den von JTL bereitgestellten Veranstaltungsstandorten zu den jeweils bei Buchung der Schulung gültigen Preislisten. Der Umfang der Schulung richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
- Eine Schulung in den Räumen des Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist auch nur dann möglich, wenn der Kunde die technische Ausrüstung stellt.
- JTL kann einen Schulungstermin aus wichtigem Grund absagen. JTL wird dem Kunden die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten.
Abschnitt D:
Besondere Bedingungen für Software oder Leistungen von Drittanbietern
- JTL bietet interessierten Kunden die Möglichkeit an, auf einem hierfür geschaffenen Marktplatz oder auch an bestimmten Stellen innerhalb der von JTL angebotenen Software, Verträge mit Dritten über von diesen angebotenen Leistungen abzuschließen. Zur Nutzung dieser Möglichkeit ist grundsätzlich ein Kundenkonto erforderlich.
- JTL übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der von den Dritten bereitgestellten Inhalten auf dem Marktplatz. JTL hat zudem grundsätzlich keine Möglichkeit, die Inhalte dieser Dritten zu überprüfen.
JTL macht sich diese Informationen nicht zu Eigen.
- JTL ist nicht Vertragspartner der zwischen den Kunden und den Dritten geschlossenen Verträge. Die jeweils auf der Plattform geschlossenen Verträge kommen ausschließlich und unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. JTL ist weder Vertreter noch Bote einer der Parteien und wird auch nicht selbst Partei des Vertrages.
- Der Kunde hat auf dem Marktplatz die Möglichkeit, die von den Dritten angebotenen Leistungen einzusehen. Diese Präsentation und / oder Bewerbung der von den Dritten angebotenen Produkten und Leistungen stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, nicht aber bereits ein bindendes Angebot seitens des Dritten zum Abschluss eines Vertrags dar.
- Der Kunde hat ferner die Möglichkeit, einzelne Leistungen in einen digitalen Warenkorb zu legen und aus diesem Warenkorb heraus seine Vertragserklärung abzugeben. Zuvor hat der Kunde die Möglichkeit, den Inhalt seiner Bestellung zu prüfen und ggf. zu ändern. Mit dem Absenden einer Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot an den jeweiligen Dritten ab.
- Den Zugang der Bestellung wird der Dritte in der Regel unverzüglich per E-Mail bestätigen.
- Ein Vertrag kommt regelmäßig dadurch zustande, dass der Dritte den Kunden unmittelbar nach Abgabe seiner Vertragserklärung zu Zahlung über den im Marktplatz eingebundenen Zahlungsdienstanbieter Paypal auffordert.
- Der Abschluss des Vertrags zwischen dem Dritten und dem Kunden erfolgt in deutscher Sprache.
- Der Vertragstext wird vom Dritten gespeichert, ist dem Kunden jedoch nicht zugänglich.
- Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die für die Leistungen zu zahlenden Preise werden auf dem Markplatz von den jeweils betroffenen Dritten selbst festgelegt.
- Die Zahlung erfolgt unmittelbar durch den Kunden an den jeweiligen Dritten über den im Marktplatz eingebundenen Zahlungsdienstanbieter Paypal.
- JTL übernimmt für diese Verträge weder eine gesonderte Garantie für die Erfüllung der Verträge noch trifft JTL hier Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Leistungen.
- Die Abwicklung der mit dem Dritten geschlossenen Verträge ist alleinige Angelegenheit des Kunden. JTL trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
Abschnitt E:
Sonderbedingungen für den Verkauf von Hardware
- Alle Angebote von JTL sind freibleibend und unverbindlich. Die Präsentation der Hardware-Produkte stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Der Kunde kann Produkte über den Warenkorb auswählen und über den Button „Kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags abgeben. JTL wird den Zugang der Bestellung per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn JTL das Angebot des Kunden durch eine Annahmeerklärung oder durch Versand der Ware annimmt. JTL kann die Zugangsbestätigung mit der Erklärung der Annahme des Angebots des Kunden verbinden.
- Angaben von JTL zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
- Lieferungen erfolgen „ab Werk“. JTL ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Lieferverpflichtungen Dritter zu bedienen.
- Die Lieferung kann nur innerhalb Deutschlands erfolgen. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart.
- JTL kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen JTL gegenüber nicht nachkommt.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von JTL, soweit nichts anderes bestimmt ist.
- Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von JTL.
- Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und JTL dies dem Kunden angezeigt hat.
- Die Preise für den Verkauf von Hardware verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackung, Versand sowie gegebenenfalls Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der Kaufpreis ist, soweit nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss fällig.
- In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
- Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von JTL, kann der Kunde darüber hinaus Schadensersatz verlangen.
- Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
- Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist JTL nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine erfolgte Reparatur oder Austauschlieferung verlängern die Garantie- bzw. Gewährleitungsfrist nicht – ausschlaggebend ist das ursprüngliche Kaufdatum.
- Ist der Kunde Kaufmann, sind die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, erhebt. Eine Mängelrüge ist schriftlich an JTL zu richten. Zur Fristwahrung reicht die Absendung aus.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von JTL.
Abschnitt F:
Besondere Bedingungen für das JTL-Fulfillment Network
- JTL bietet interessierten Kunden den Zugang zum so genannten JTL-Fulfillment Network (JTL-FFN). Dieses Netzwerk wird durch JTL in der Form bereitgestellt, die es Kunden ermöglicht, Vernetzungen mit Dritten über bereitgestellte Schnittstellen vorzunehmen. Die Vernetzung kann mit Dritten erfolgen, die Fulfillment-Dienstleistungen anbieten, so dass der Händler seine Lagerhaltung an Dritte auslagern kann.
- JTL wird über die Schnittstellen lediglich Zusatzfunktionen bereitstellen, die von den Kunden genutzt werden können. JTL wird für die zwischen dem Kunden und den Dritten vereinbarten und erbrachten Leistungen weder Vertragspartner noch ist JTL in diesem Verhältnis Bote einer der Parteien.
- JTL stellt dem Kunden lediglich Schnittstellen und keinen dauerhaften Speicherplatz zur Verfügung. Sofern Daten, Dokumente oder sonstige Inhalte von JTL auf eigenen Servern zwischengespeichert werden, so liegt hierin keine Verpflichtung zur dauerhaften Speicherung dieser Inhalte. Zur Speicherung, auch zur steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrung ist allein der Kunde verpflichtet.
- JTL bietet seinen Kunden die Möglichkeit, sich für die Nutzung des JTL-FFN freischalten zu lassen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Kunden innerhalb ihres Kundenkontos die entsprechenden Formulare ausfüllen und den Zugang um JTL-FFN beantragen. JTL wird den Zugang durch Freischaltung und entsprechende Nachricht an den Kunden gewähren.
- Hierüber ist allerdings nur ein Zugang zum JTL-FFN für Händler möglich.
- Die Nutzung des JTL-FFN als Fulfillment-Dienstleister oder Dritter, der sonstige Dienstleistungen für Händler anbietet bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit JTL zu diesem Zweck.
- JTL ist berechtigt, von den Kunden einen Betrag für die Nutzung des JTL-FFN zu verlangen. Dieser richtet sich nach der entsprechenden Preisliste.
- Sofern JTL Kunden, die Fulfillment-Dienstleistungen anbieten, zunächst eine kostenfreie Nutzung des JTL-FFN anbietet, liegt hierin keine dauerhafte Einräumung von Nutzungsrechten an den entsprechenden Funktionalitäten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass JTL jederzeit berechtigt ist, bestehende Verträge innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen zu kündigen und Neuabschlüsse von Verträgen zu den Konditionen einer dann gültigen Preisliste anzubieten.
- JTL gewährleistet die Funktion des JTL-FFN im Rahmen der hiernach übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit.
- Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
- Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass er nach den gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet sein kann, die an den jeweiligen Dritten zu übertragenden Daten technisch auf ein Minimum zu beschränken.
- Die Übertragung dieser Daten, etwas von Bestelldetails oder Versandadressen an einen Dritten, auch an über das JTL-FFN angeschlossenen Dienstleistern, bedarf einer entsprechenden Legitimation. Soweit der Kunde keine Einwilligung der Betroffenen vorweisen kann, wird eine andere Form der Legitimation erforderlich sein. Diese kann bspw. dadurch erreicht werden, in dem zwischen dem Händler und dem Dritten ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen wird.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er über das JTL-FFN Daten austauscht, die als personenbezogene Daten nach den einschlägigen Vorschriften, in der EU durch die DSGVO geschützt sind.
Abschnitt G:
Besondere Bedingungen für Software-Miete
- Die Regelungen dieses Abschnitt H gelten für die zeitlich begrenzte Überlassung der vom Kunden in seiner Bestellung ausgewählten Leistungen („Software“) gegen Entgelt verbunden mit der Einräumung von Nutzungsrechten hieran.
- Die Installation bzw. Einstellung der Software ist von JTL nicht geschuldet.
- Die Software wird dem Kunden von JTL zum Download bereitgestellt.
- Die Installation bzw. Einstellung der Software erfolgt durch den Kunden.
- Die Software wird dem Kunden entsprechend der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Leistungsbeschreibung sowie ggf. nach den geltenden Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt.
- Neben der Software stellt JTL dem Kunden eine Installations- bzw. Einstellungsanleitung sowie ein Benutzerhandbuch („Dokumentation“) zur Verfügung.
- JTL räumt dem Kunden das einfache, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Software in dem in diesen Besonderen Bedingungen für Software-Miete eingeräumten Umfang zu nutzen. Zur vertragsgemäßen Nutzung der Software gehören neben Download und Installation bzw. Einstellung das Laden in den Arbeitsspeicher, das Anzeigen und das Ablaufenlassen der zur Verfügung gestellten Software.
- Soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist, ist der Kunde berechtigt, die gelieferte Software zu vervielfältigen. Als für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche Vervielfältigung ist insbesondere das Laden der Software in den Arbeitsspeicher anzusehen. Im Übrigen ist der Kunde zu einer Vervielfältigung nicht berechtigt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 69d UrhG).
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software einschließlich der Dokumentation und sonstigen Begleitmaterialien an Dritte zu veräußern oder in sonstiger Art und Weise (insbesondere durch Vermieten oder Verleihen) Dritten zu überlassen. Ausgenommen von dem in Satz 1 niedergelegtem Verbot der Weiterveräußerung und Überlassung der Software an Dritte ist die Überlassung der Software an solche Dritte, denen kein selbständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die hinsichtlich der Nutzung der Software den Weisungen des Kunden unterliegen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern und zu bearbeiten, es sei denn, es handelt sich bei der Änderung bzw. Bearbeitung um eine für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderliche Beseitigung eines Mangels, mit welcher sich JTL in Verzug befindet.
- Dem Kunden werden insbesondere keinerlei Rechte am Sourcecode der Software eingeräumt. Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, die Software zu dekompilieren, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist (§ 69e UrhG). Dies gilt nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass JTL die gesetzlich notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat.
- JTL kann die Nutzungsrechte an der Software außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Kunde schuldhaft die Nutzungsrechte oder andere Schutzrechte schwerwiegend oder wiederholt trotz Abmahnung unter Gewährung einer Abhilfefrist verletzt. In diesem Fall ist der Kunde dazu verpflichtet, die Software einschließlich der Dokumentation und aller Kopien zu löschen oder an JTL zurückzugeben. Auf Verlangen von JTL hat der Kunde die Löschung nachzuweisen.
- JTL ist zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit („Instandhaltung“) verpflichtet. Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Software bestimmt sich nach Maßgabe der Produktbeschreibung auf der Homepage von JTL. Zur Erfüllung der JTL obliegenden Pflicht zur Instandhaltung wird JTL die nach dem Stand der Technik erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.
- JTL ist zu einer Änderung oder einer Anpassung der Software nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der Software nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen ist JTL zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Software nur dann verpflichtet, wenn dies gesondert mit dem Kunden vereinbart wird. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung ist JTL insbesondere nicht zu einer Weiterentwicklung der Software verpflichtet.
- Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen Vorsorge zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass unbefugte Dritte nicht auf die Software, die Dokumentation sowie auf sonstige Begleitmaterialien zugreifen können.
- Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet alle vorhandenen Kopien der Software sowie alle dazugehörigen Dokumentationen an einem vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützten Ort zu verwahren. Die Kosten für die Aufbewahrung trägt der Kunde.
- JTL wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung stellen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
- Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
- Der Kunde wird JTL bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
- JTL schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JTL ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
- Im Übrigen richtet sich die Haftung von JTL nach den Regelungen in Abschnitt A § 5 der AGB.
