JTL

Digital, gesetzeskonform &
automatisiert mit

E-Rechnung Software

  • Erfüllt alle Anforderungen der E-Rechnungspflicht 2025
  • Kompatibel mit JTL-Wawi & DATEV
  • Einfache Einrichtung mit JERA & GREYHOUND
E-Rechnung Software von JTL mit XML-Validierung

Über 50.000 Onlinehändler setzen auf die Software von JTL.

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So profitierst du mit JTLs E-Rechnungslösungen

Gesetzeskonform & zukunftssicher

Erstelle, empfange und verarbeite Rechnungen 100 % konform zu XRechnung, ZUGFeRD & den Vorgaben der E-Rechnungspflicht 2025.

Schnelle Rechnungsverarbeitung

Automatisierter Rechnungsimport & -export im XML-Format – inklusive Pflichtfelder, Validierung und Fehlerprüfung.

Automatische Archivierung

Rechnungen werden revisionssicher abgelegt – mit Protokollierung, Zugriffsschutz und Volltextsuche.

DATEV-kompatibler Export

Rechnungsdaten inklusive Belegen an DATEV & Steuerberatung übergeben – vollständig & ohne manuelle Nacharbeit.

E-Rechnungssoftware

Funktionen im Detail

JERA – Für kleine Rechnungsvolumen
  • Elektronischer Versand & Empfang von Rechnungen
  • Erstellung & Import von XRechnung, ZUGFeRD & anderen Standards
  • Automatischer Abgleich mit JTL-Wawi Aufträgen
  • DATEV-Export inklusive Belegen
GREYHOUND – Dokumentenmanagement für große Rechnungsvolumen
  • Intelligente Belegerkennung & automatische Zuordnung
  • Rechnungsfreigabe & Workflows mit Benutzerrollen
  • GoBD-konforme Archivierung & E-Mail-Import
  • Übergabe an DATEV & JTL-Wawi ohne Medienbruch

Preise und Verfügbarkeit

E-Rechnungs Software

feature JTL Start JTL Advanced JTL Pro JTL Enterprise
JTL Archives 10 € / month
GDPR-compliant DMS – Greyhound Can be booked at GREYHOUND Can be booked at GREYHOUND
DMS – Greyhound (30-day free trial)
E-invoicing solution – JERA Can be booked Can be booked Can be booked Can be booked
E-invoicing with JERA (6 months free)

Fragen & Antworten zum Thema E-Rechnung*

Die E-Rechnungspflicht 2025 betrifft alle steuerpflichtigen Umsätze im B2B-Geschäft, sofern der Rechnungssteller und der Rechnungsempfänger ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben. Dies umfasst kleine, mittlere und große Unternehmen, unabhängig davon, ob sie im Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden. Der Verordnung unterliegen auch Freiberufler und Kleinunternehmer, wenn sie anderen Unternehmen Leistungen in Rechnung stellen; auch wenn sie nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, sollten ab 2025 technisch auf den Empfang von E-Rechnungen vorbereitet sein, wenn ihre Lieferanten oder Dienstleister diese ab dem Jahreswechsel verwenden.

Ab 2025 musst Du als Händler Deine Rechnungen für innerdeutsche B2B-Transaktionen im strukturierten, maschinenlesbaren XML-Format gemäß den EU-DIN 16931-Vorgaben ausstellen und empfangen können – andernfalls berechtigen sie nicht zum Vorsteuerabzug.

Der papierlose Rechnungsverkehr soll zu einer höheren Transparenz, Manipulationssicherheit und Effizienz in der Buchhaltung beitragen und die Digitalisierung in Deutschland weiter voranbringen. Den Rahmen geben das Wachstumschancengesetz und der EU-Richtlinienentwurf „VAT in the Digital Age“ (ViDA) vor.

Rechnungen an Privatpersonen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Wenn Du Deine gesamte Buchhaltung auf E-Rechnungen umstellen möchtest, kannst Du in Ausnahmefällen auch an Privatkunden Rechnungen im XML-Format ausstellen; das geht allerdings nur, wenn der jeweilige Empfänger zustimmt.

Ja, Kleinbetragsrechnungen mit Beträgen unter 250 Euro sowie Fahrausweisabrechnungen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.

Bei der Einführung der E-Rechnungspflicht gelten folgende Fristen:

  • Bis Ende 2026 ist der Versand von Papierrechnungen noch möglich. Wenn Du weiterhin andere elektronische Rechnungsformate wie PDFs verschicken möchtest, musst Du allerdings die Zustimmung des jeweiligen Empfängers einholen.
  • Ab 2027 gilt die Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, für Unternehmen mit einem Vorjahres-Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro.
  • Bis Ende 2027 haben kleinere Unternehmen eine verlängerte Übergangsfrist, um ihre Prozesse entsprechend anzupassen​. In dieser Zeit dürfen sie weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate verwenden, sofern der Empfänger zustimmt.
  • Ab 2028 gilt die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen uneingeschränkt für alle Unternehmen im B2B-Bereich, unabhängig vom Umsatz.

Die Standards für elektronische Rechnungen in Deutschland sind die XRechnung und ZUGFeRD. Die XRechnung besteht ausschließlich aus strukturierten XML-Daten, wodurch die Rechnung direkt und automatisiert verarbeitet werden kann. Bei ZUGFeRD handelt es sich um ein hybrides Format, das eine PDF-Datei mit eingebetteten strukturierten XML-Daten kombiniert; es bietet Flexibilität für verschiedene Geschäftsfelder, da die Rechnung in einem maschinenlesbaren Format und als von Menschen lesbares, optisch ansprechendes Rechnungsdokument vorliegt.

* Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und können eine solche nicht ersetzen. Bei weitergehenden Fragen wende Dich bitte an Deinen Anwalt oder Steuerberater. Steuerkanzleien mit Spezialisierung auf E-Commerce findest Du im Steuerberater-Netzwerk von JTL.