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EU-Gewährleistungslabel 2026: Pflichten, Vorgaben und Umsetzung mit Shop 5.8

Für Onlinehändler in der EU gilt ab dem 27. September 2026 eine neue Vorgabe: das einheitliche Gewährleistungslabel. Kommt eine Herstellergarantie hinzu, ist zusätzlich das Garantielabel Pflicht. Betroffen sind praktisch alle B2C-Verkäufe von Waren: im eigenen Shop, auf Marktplätzen und im stationären Handel. In diesem Artikel erfährst du, was hinter dem Gewährleistungs- und Garantielabel steckt, welche Vorgaben du als Onlinehändler erfüllen musst und wie das Stable Release von Shop 5.8 deinen Shop rechtzeitig vorbereitet.

Was ist das EU-Gewährleistungslabel und was das Garantielabel?

Mit der Richtlinie 2024/825 und der Durchführungsverordnung 2025/1960 hat die EU zwei neue Kennzeichnungen für Verbraucherverträge über Waren eingeführt. Das Gewährleistungslabel, offiziell die harmonisierte Mitteilung, fasst die gesetzlichen Mängelrechte kompakt zusammen. Es ist für jedes an Verbraucher verkaufte Produkt verpflichtend. Das EU-Garantielabel, auch GARAN-Label genannt, informiert dagegen nur dann, wenn ein Hersteller eine freiwillige Garantie von mehr als zwei Jahren gewährt.

EU-Gewährleistungslabel 2026 für Onlineshops
EU-Gewährleistungslabel 2026 (Klick zum Vergrößern)

Wichtig zur Einordnung: Gewährleistungslabel und Garantielabel sind reine Pflichtmitteilungen, kein Gütesiegel und kein Marketinginstrument. Sie ersetzen weder deine AGB noch die Widerrufsbelehrung, sondern sie ergänzen sie um eine standardisierte, EU-weit einheitliche Information. Wer beide Kennzeichnungen zum ersten Mal sieht, könnte sie für eine identische Grafik halten, es handelt sich aber um zwei eigenständige Labels mit unterschiedlichem Anwendungsbereich und unterschiedlichen Gestaltungsregeln.

Gewährleistung oder Garantie: Wo liegt der Unterschied?

Viele Kunden werfen Gewährleistung und Garantie in einen Topf, dabei lassen sich beide klar voneinander abgrenzen: Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, der bei jedem Warenkauf automatisch für mindestens zwei Jahre gilt. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, meist vom Hersteller, die über die gesetzlichen Rechte hinausgeht. Genau diese Verwechslung will die EU mit dem neuen Label auflösen: Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen, welche Rechte ihnen ohnehin gesetzlich zustehen und was der Hersteller freiwillig dazugibt.

Wer ist ab dem 27. September 2026 betroffen?

Die Vorgaben gelten unmittelbar als EU-Recht, ohne Übergangsfrist durch ein nationales Gesetz. Betroffen sind:

  • alle Unternehmer, die Waren an Verbraucher verkaufen, unabhängig von der Unternehmensgröße
  • Neuware und Gebrauchtware gleichermaßen
  • Drittanbieter auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay, denn entscheidend ist, wer Vertragspartner des Käufers wird
  • der stationäre Handel sowie Vertragsabschlüsse per E-Mail oder Telefon

Nicht betroffen sind reine B2B-Shops sowie Angebote, bei denen keine physische Ware den Besitzer wechselt, etwa digitale Inhalte, SaaS oder klassische Dienstleistungen.

Wie und wo müssen die Labels im Onlineshop erscheinen?

Design und Inhalt

Sowohl Gewährleistungs- als auch Garantielabel sind in Aufbau, Farbe und Inhalt EU-weit fest vorgegeben. Händler dürfen sie weder kürzen noch an ihr individuelles Shop-Design anpassen. Beim Garantielabel dürfen nur Hersteller, Modell und Laufzeit eingetragen werden, der Rest ist ebenfalls unveränderlich.

Farbe und Mindestgröße

Farbe und Mindestgröße hängen vom Kanal ab, auf dem du das Label zeigst. Im Onlineshop ist die farbige Darstellung Pflicht. Eine feste Mindestgröße in Millimetern oder Pixeln schreibt die Verordnung dort nicht vor. Läuft der Vertragsschluss dagegen nicht über die Benutzeroberfläche eines Shops, sondern etwa über E-Mail oder im Ladengeschäft, darf das Label auch in Schwarz-Weiß erscheinen, muss dafür aber ein festes Mindestformat einhalten:

Format Gewährleistungslabel
  • Onlineshop: farbig Pflicht, keine Mindestgröße vorgeschrieben
  • E-Mail: farbig oder Schwarz-Weiß, Mindestgröße DIN A4
  • Ladengeschäft: farbig oder Schwarz-Weiß, Mindestgröße DIN A4
Format Garantielabel
  • Onlineshop: farbig Pflicht, keine Mindestgröße vorgeschrieben
  • E-Mail: farbig oder Schwarz-Weiß, Mindestgröße 95 x 100 mm
  • Ladengeschäft: farbig oder Schwarz-Weiß, Mindestgröße 95 x 100 mm

Größere Formate als die Mindestgröße sind beim Gewährleistungslabel ausdrücklich erlaubt.

Die EU-Kommission stellt die Grafikdateien für Gewährleistungs- und Garantielabel in allen Amtssprachen bereit, farbig und in Schwarz-Weiß. Für mehrsprachige Shops bedeutet das: Du zeigst das Label in der jeweils ausgewählten Sprache deines Shops an.

Platzierung im Onlineshop

Das Gewährleistungslabel muss vor Vertragsschluss leicht erkennbar sein, etwa auf der Produktdetailseite oder im Checkout, es muss aber nicht bei jedem Artikel einzeln stehen. Ob es dabei auch verschachtelt, also erst per Klick oder Mouseover in voller Größe, dargestellt werden darf, ist derzeit rechtlich umstritten: Der Verordnungstext spricht dagegen, Praxisleitlinien der EU-Kommission dafür. Bis zur Klärung ist die vollständige, direkt sichtbare Darstellung die sicherere Wahl.

Das Garantielabel ist dagegen produktbezogen und gehört auf die jeweilige Produktdetailseite, ein Hinweis im Checkout allein reicht hier nicht aus. Anders als beim Gewährleistungslabel erlaubt die Verordnung hier die verschachtelte Anzeige ausdrücklich.

EU-Gewährleistungslabel 2026 im Checkout des Onlineshops
Das EU-Gewährleistungslabel 2026 im Checkout.
Das EU-Garantielabel 2026 auf der Produktdetailseite im Onlineshop
Das EU-Garantielabel auf der Produktdetailseite.

Diese folgende Übersicht hilft dir zur groben Orientierung, wo im Shop welches Label greift:

Gewährleistungslabel im Shop
  • Pflicht bei jedem Warenverkauf
  • Platzierung auf Produktdetailseite oder im Checkout
  • Verschachtelte Anzeige aktuell nicht empfohlen
  • Keine editierbaren Inhalte
Garantielabel im Shop
  • Nur bei Herstellergarantie über 2 Jahre
  • Platzierung auf jeweiliger Produktdetailseite
  • Verschachtelte Anzeige ausdrücklich erlaubt
  • Editierbare Inhalte: Hersteller, Modell, Laufzeit

Bestellbestätigung

Sowohl Gewährleistungs- als auch Garantielabel gehören außerdem in die Bestellbestätigung, die du als Shopbetreiber deinen Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellst, etwa per E-Mail mit Anhang.

Was droht bei fehlenden oder falschen Labels?

Fehlt ein Label, ist es unvollständig oder wird ein Garantielabel ohne tatsächlich bestehende Herstellergarantie verwendet, ist das wettbewerbsrechtlich relevant: Es drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Weil die Vorgaben EU-weit einheitlich sind, lassen sich Verstöße zudem leicht überprüfen.

Shop 5.8: EU-Label direkt aus deinem Shop heraus

Wer Shop von JTL nutzt, kann die neuen Labels seit Version 5.8.0 direkt aus dem Shop heraus ausgeben. Die Garantiedaten pflegst du zentral in deinem ERP über die Funktionsattribute für Garantiejahre, Hersteller und Modellkennung. Beim Shop-Abgleich werden daraus automatisch die passenden Labels erzeugt: farbig und in korrekter Sprache, mit englischem Fallback für Sprachen, die noch nicht hinterlegt sind.

Wo die Labels erscheinen, entscheidest du selbst: Über neue globale Einstellungen legst du fest, ob und wie das Garantielabel auf Kategorieseiten, Produktdetailseiten, im Warenkorb und im Checkout sichtbar ist. Für das Gewährleistungslabel lässt sich außerdem eine eigene, dauerhaft über die rechtlichen Informationen erreichbare Warranty-Seite aktivieren, inklusive scanbarem QR-Code und passender Sprachversion zu den offiziellen EU-Informationen.

So bist du beim Update auf Shop 5.8 direkt startklar für den 27. September und kannst der Gewährleistungs- und Garantielabelpflicht gelassen entgegensehen – ohne zusätzliches Plugin.

Und das bringt Shop 5.8.0 sonst noch:

  • Sortierung nach Bruttopreis: Kategorien kannst du jetzt nach dem tatsächlich zu zahlenden Preis sortieren, inklusive Steuern, Aktionspreisen, Rabatten und kundenspezifischen Preisen. Bei gleichem Preis wird automatisch alphabetisch sortiert, auch in Kategorien mit mehreren tausend Artikeln bleibt die Sortierung performant.

  • Admin-Tool für historische Daten: Ein neuer Bereich im Backend hilft dir, veraltete Kunden-, Bestell- und Warenkorbdaten kontrolliert zu löschen. Du wählst Datengruppen und ein Stichdatum aus, bekommst vor dem Löschen einen Sicherungshinweis samt Bestätigungsdialog und am Ende eine Ergebnisübersicht.

Checkliste: So bereitest du deinen Shop auf die EU-Garantie- und Gewährleistungslabels vor

  • Prüfe dein Sortiment: Welche Artikel verkaufst du an Verbraucher?
  • Frage bei deinen Herstellern nach, ob und in welchem Umfang freiwillige Garantien bestehen, und dokumentiere Laufzeit und Bedingungen schriftlich.
  • Aktualisiere deinen Shop auf Version 5.8 und pflege die Garantieattribute im ERP.
  • Richte die Sichtbarkeit des Garantielabels für die passenden Seiten ein.
  • Stelle sicher, dass die Labels auch in der Bestellbestätigung ausgegeben werden.
  • Plane eine wiederkehrende Prüfung ein, sobald sich dein Sortiment oder deine Garantiebedingungen ändern.
  • Kläre die Darstellung auf deinen Marktplatzkanälen separat, da sie eigene Vorgaben haben können.
  • Kontrolliere die Anzeige auf Desktop und Mobilgerät und führe eine Testbestellung durch.
  • Briefe deinen Kundenservice zum Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, damit er Rückfragen sicher beantworten kann.
Eine Frau sitzt lächelnd an einem Laptop in einem Büro mit Versandkartons und Regalen im Hintergrund. Auf dem Tisch steht ein Barcodescanner; links vorne eine kleine Topfpflanze.

Fazit

Neue Pflichten an Gewährleistung oder Garantie selbst bringt die EU-Verordnung nicht, wohl aber neue Anforderungen bei deren Darstellung. Einzelne Auslegungsfragen sind noch offen, und es ist nicht ausgeschlossen, dass die EU-Kommission ihre Praxisleitlinien noch anpasst. Am besten fährst du deshalb zweigleisig: früh mit der inhaltlichen Vorbereitung starten, damit Sortiment und Garantiedaten rechtzeitig geprüft sind, und parallel die technische Umsetzung vorantreiben, etwa mit dem Update auf Shop 5.8. So bist du zum Stichtag am 27. September 2026 bei Gewährleistungs- und Garantielabel sauber aufgestellt, ohne in letzter Minute nachbessern zu müssen.

Häufige Fragen zum EU-Gewährleistungslabel

Ab dem 27. September 2026, unmittelbar als EU-Recht ohne separate nationale Übergangsfrist.

Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzlichen Mängelrechte und ist für praktisch jedes Produkt verpflichtend. Das Garantielabel zeigt eine freiwillige Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren an und kommt nur zum Einsatz, wenn eine solche Garantie tatsächlich besteht.

Nein, nur wenn der Hersteller für dieses Produkt eine kostenlose Garantie von mehr als zwei Jahren gewährt und dir die entsprechenden Angaben zur Verfügung stellt.

Nein. Design, Farben und Inhalte sind EU-weit vorgegeben, beim Garantielabel darfst du lediglich Hersteller, Modell und Laufzeit eintragen.

Ja. Entscheidend ist, wer Vertragspartner der Kunden wird, nicht wer die Plattform betreibt.

Ja, die Labels gehören auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, auch in die Bestellbestätigung.

Es drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände, da es sich um eine gesetzliche Informationspflicht handelt.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung durch eine Rechtskanzlei.